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Marco Basso Innenausbau GmbH
Tel.: 06150 / 1849550
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Büro und Ausstellung
Am Rotböll 10-14
64331 Weiterstadt

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Aufgrund der derzeitigen Umstände ist nur eine Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail möglich.

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Impressum

Anbieter:
Marco Basso Innenausbau GmbH
Am Rotböll 10-14
64331 Weiterstadt

Telefon: 06150 / 184 95 50
Telefax: 06150 / 184 95 20
EMail: info@basso.de

Geschäftsführer:
Marco Basso
Alexander Pistorius

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Marco Basso

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 111 649 335

Zuständiges Finanzamt:
Darmstadt

Handelsregister:
AG Darmstadt
HRB-Nummer: 5075

Allgemeiner Gerichtsstand:
Darmstadt

Urheber- und Leistungsschutzrechte:
Diese Website und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung in elektronische Systeme.

Copyright ©, Inhalt & Design:
Marco Basso Innenausbau GmbH

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Datenschutzhinweis der Marco Basso Innenausbau GmbH (nachfolgend Basso genannt)

Allgemeine Grundsätze
Datenschutz und Datensicherheit haben für Basso hohe Priorität. Der dauerhafte Schutz Ihrer Unternehmensdaten und insbesondere Ihrer personenbezogenen Daten ist uns besonders wichtig. Nachstehend informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren Daten bei dem Besuch unserer Webseite www.basso.de.

Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten
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Basso leitet vorstehende personenbezogene Daten nicht an andere, außenstehende Dritte weiter, sofern hierzu keine behördlich angeordnete Verpflichtung besteht oder der Kunde nicht ausdrücklich sein zusätzliches Einverständnis erklärt hat. Ggf. bieten wir zukünftig einen Newsletter an, so dass wir mit Ihrer weiteren Einwilligung (Double-Opt-In) Ihre E-Mail Adresse zum Versand unseres Newsletters nutzen werden, den Sie sodann aber jederzeit abbestellen können.

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Ansprechpartner für Datenschutz
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an: info@basso.de

Informationen zur verantwortlichen Stelle
Marco Basso Innenausbau GmbH
Daniel-Müller-Straße 2
D-64347 Griesheim

Telefon: 06150 / 184 95 50
Telefax: 06150 / 184 95 20
EMail: info@basso.de

Geschäftsführer
Marco Basso, Alexander Pistorius

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marco Basso Innenausbau GmbH für die Bestellung und Inanspruchnahme von Dienst- und Werkleistungen (Leistungen) sowie für den Erwerb und Bestellung von Möbeln und Möbelbauteilen – außerhalb des Fernabsatzes – im Möbelwerk

§1 Vertragsgegenstand; Geltungsbereich

  1. Marco Basso Innenausbau GmbH, (Anbieter), bietet Unternehmern und Verbrauchern (Kunden) über das Möbelwerk die Planung, Kalkulation und den Erwerb von neuen Waren (Waren), insbesondere Möbelbauteile und Innebauteile sowie deren Monatge und Einbau (Dienst- und Werkleistungen - nachfolgend gemeinschaftlich als Leistung bezeichnet) an.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Lieferungen_Leistungen) gelten für alle Kunden, die Waren im Möbelwerk des Anbieters erwerben oder bestellen und/oder Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen.
  3. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
  4. Bei der Bestellung und Inanspruchnahme von Leistungen gilt, dass Art und Umfang der Leistungen und ihrer Vergütung durch zusätzliche, vertragliche Vereinbarungen geregelt werden. Maßgebend dafür sind:
    - Auftrag (auch Auftragsbestätigung, Angebot bzw. Angebotsbestätigung, Leistungsschein, Bestellung oder dergl. genannt) inkl. Anlagen wie Leistungsverzeichnis inkl. zugrunde liegender Zeichnungen und technische Planungsunterlagen;
    - Bei Bauleistungen gilt die VOB Teil B mit Vorrang vor den nachstehenden Bedingungen;
    - nachstehende Bedingungen;
    - Richtlinien und Fachnormen, soweit sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe allgemein angewandt werden.
    Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Vereinbarungen in der vorstehenden Reihenfolge.

§2 Angebot; Preise

  1. In der Regel ergeben sich die Preise für Waren und Leistungen aus dem jeweils konkret vereinbarten Auftrag.
  2. Sofern jedoch nicht explizit vereinbart, ergeben sich die Preise für Waren aus der aktuellen Preisliste des Anbieters und die Preise für Leistungen aus den jeweils gültigen Montageverrechnungssätzen (MVS). Diese Dokumente erhält der Kunde jederzeit bei dem Anbieter zur Einsicht bzw. auf Anfrage zugesandt.
  3. Zu den bestätigten Preisen für Waren und Leistungen, die ausdrücklich im Auftrag angegeben sind, werden zusätzlich berechnet:
    - Mehrkosten der Montagearbeiten, Lager- und Materialverwaltungskosten bei unvorhergesehenen Unterbrechungen infolge kundenseitiger Verzögerungen;
    - Überzeit und Zuschlag für Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit, die vom Kunden oder seinem Beauftragten verlangt werden;
    - Mehrlieferungen, die in unserem Auftrag bzw. Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
  4. Die vereinbarten bzw. angegebenen Preise gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und im Falle der Lieferung zuzüglich der angegeben Verpackungs- und Versand- bzw. Transportkosten.

§3 Zahlung; Verzug

  1. Alle Rechnungen des Anbieters sind grundsätzlich sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  2. Sind Gegenstand des Vertrages auch Montageleistungen, so ist der Anbieter berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen Leistung, insbesondere der Warenlieferung zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde bei Warenlieferung in Annahmeverzug gerät.
  3. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein, so kann der Anbieter Vorauszahlungen oder Sicherheit binnen angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung des Vertrages verweigern. Bei Weigerung des Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und der Betrag auf dem Konto des Anbieters endgültig gutgeschrieben wurde.
  5. Gerät der Kunde in Verzug, so gelten bei Verbrauchern die gesetzlichen Vorschriften über den Verzug. Bei Unternehmern ist der Anbieter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Anbieter ist zulässig

§4 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Anbieters. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für den Anbieter, jedoch ohne Verpflichtung des Anbieters. Sollte das Eigentum des Anbieters an der veräußerten Ware durch Verbindung, Einbau oder Vermengung erlöschen, so wird bereits jetzt zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der nunmehr einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes auf den Anbieter übergeht. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für den Anbieter unentgeltlich. Ware, an der dem Anbieter Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, allerdings nur so lange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden vom Kunden bereits heute sicherungshalber in vollem Umfang an den Anbieter abgetreten. Bei einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde unverzüglich auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und den Anbieter unverzüglich vom Zugriff des Dritten benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten oder Schäden am Vorbehaltsgut trägt der Kunde.
  3. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder aber ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte an sich selbst zu verlangen. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Anbieter liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vertragsgegenstände trägt der Kunde.

§5 Gegenstand und Form der Erfüllung (Abholung oder Lieferung)

  1. Die Lieferung oder die Abholung der Ware erfolgt nach den in dem jeweiligen Auftrag dargestellten Konditionen.
  2. Sofern Abholung vereinbart ist, ist die Ware vom Kunden am Sitz des Anbieters auf eigene Kosten abzuholen.
  3. Sofern Lieferung (z. B. Versendung) angegeben ist, erfolgt die Lieferung von Waren grundsätzlich ab dem Lager des Anbieters an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, die Waren auch von jedem anderen Ort aus an den Kunden zu versenden.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Bei Unternehmern geht beim Versendungskauf zudem die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.

§6 Lieferfrist; Lieferverzug

  1. Die zu vereinbarende Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden etwaig zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung (Abschlagszahlung; Vorschusszahlung).
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  3. Soweit der Anbieter an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse gehindert wurde, die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
  4. Liegt eine vom Anbieter verschuldete Lieferverzögerung vor, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen mit der ausdrücklichen Erklärung zu gewähren, dass er nach Ablauf dieser Frist die Abnahme der Leistung ablehnt. Wird diese Nachfrist vom Anbieter nicht eingehalten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

§7 Montage; Einbau

  1. Die Montage und Einbau der Waren darf nur durch Monteure des Anbieters oder vom Anbieter autorisierten Personen durchgeführt werden.
  2. Der Termin für die Montage/Einbau muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich angezeigt werden; sie kann jedoch erst erfolgen, wenn dem Anbieter die einwandfreien Voraussetzungen gemäß der Checkliste des Anbieters für die bauseitigen Leistungen seitens des Kunden gemeldet wurden. Kosten, die aufgrund von Fehlinformationen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

§8 Monteure

  1. Monteure des Anbieters oder Dritte für den Anbieter tätige oder sonst mit der Montage von Waren des Anbieters beauftragte Monteure sind nicht befugt, zu Beanstandungen verbindliche Erklärungen mit Wirkung gegen den Anbieter abzugeben. Sie sind nicht befugt zur Ausführung von Arbeiten, deren Leistungen der Anbieter nicht vertraglich übernommen hat. Sie sind nicht berechtigt, mündliche Bestellungen entgegenzunehmen.

§9 Gewährleistung und Verjährung gegenüber Verbrauchern

  1. Soweit der Kunde Waren und/oder Leistungen vom Anbieter in seiner Eigenschaft als Verbraucher erwirbt bzw. in Anspruch nimmt, gelten bezüglich der Gewährleistung die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Sofern, nicht anders vereinbart, gelten für die Gewährleistung von Bauleistungen vorrangig vor diesen AGB und dem Gesetzesrecht die VOB Teil B.

§10 Gewährleistung gegenüber Unternehmern bei Warenlieferungen; Untersuchungs- und Rügepflicht; Abtretungsausschluss

  1. Waren werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert.
  2. Werden Montage- und Pflegeanweisungen des Anbieters nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Befestigungsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Waren, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  3. Der Kunde muss der Kundendienstleitung des Anbieters Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der gelieferten Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei der Verletzung der vorbezeichneten Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die Genehmigung betrifft nur den Mangel, welcher nicht gerügt worden ist. Bezüglich dieses Mangels kann der Kunde keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
  4. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Waren einen Mangel aufweisen, bietet der Anbieter nach seiner Wahl und auf seine Kosten an, dass:
    a) das mangelhafte Teil durch eine Austauschlieferung ersetzt wird;
    b) das mangelhafte Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Anbieter geschickt wird;
    c) der Kunde das mangelhafte Teil bereithält und ein Servicemitarbeiter des Anbieters zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur/Austausch vorzunehmen.
    Falls der Kunde verlangt, dass Austauschlieferungen oder Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Anbieter diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Anbieters zu bezahlen sind.
  5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  7. Soweit nicht anders vereinbart, stehen Ansprüche wegen Mängel gegen den Anbieter nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§11 Gewährleistung gegenüber Unternehmern bei Werkleistungen

  1. Sofern, nicht anders vereinbart, gelten für die Gewährleistung von Bauleistungen vorrangig vor diesen AGB und Gesetzesrecht die VOB Teil B.
  2. Im Übrigen gewährleistet der Anbieter, dass seine Werkleistungen keine Sachmängel aufweisen. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Werkleistung die im Auftrag und Leistungsverzeichnis inkl. zugrunde liegender Zeichnungen und technischen Feinspezifikationen vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist und sich zu der vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet.
  3. Mängel sind vom Kunden in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und dem Anbieter möglichst schriftlich und unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
  4. Während der Gewährleistungsfrist wird der Anbieter bei vom Kunden gemeldeten Mängeln nach seiner Wahl unverzüglich kostenlos Nacherfüllung leisten, in dem er die Mängel beseitigt oder neu liefert.
  5. Die Mängelbeseitigung durch den Anbieter kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
  6. Ist der Anbieter mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, dem Anbieter eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei weitere Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist der Anbieter auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Abwarten von Fristen und Fristsetzungen durch den Kunden ist entbehrlich, wenn diese dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn der Anbieter die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat. Neben dem Rücktritt und der Minderung kann der Kunde, wenn den Anbieter ein Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz unter Beachtung der allgemeinen Haftungsbegrenzung gem. § 12 dieser AGB geltend machen. Das Recht zum Rücktritt und Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln.
  7. Soweit sich herausstellt, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf die erbrachte Werkleistung zurückzuführen ist, ist der Anbieter berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand mit einem dem im Auftrag vereinbarten Vergütungssatz entsprechenden Satz zu berechnen.

§12 Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegenüber Unternehmern

  1. Bei Warenlieferungen verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab Auslieferung der Waren an die vom Kunden genannte Adresse. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Teillieferung, sofern durch den Kunden eine Nutzung der Teillieferung erfolgt.
  2. Bei Werkleistungen verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab Abnahme. Bei Abnahme von Teilleistungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme der letzten Teilleistung. Soweit die Teilleistung vom Kunden genutzt wird, beginnt die Gewährleistungsfrist für diese Teilleistung mit dem ersten Tag der nach der Teilabnahme erfolgten Nutzung.

§13 Haftung; Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verkäufer, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, wobei die Haftung in der Summe auf das Fünffache des Vertragsentgelts begrenzt ist.
  3. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
  4. Für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten gegenüber Verbrauchern haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  5. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in § 13 Abs. 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Anbieters entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§14 Urheberrechte an Unterlagen und erstellten Dokumenten und 3-D-Darstellungen

  1. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Planungsunterlagen bleiben die Eigentums- und Urheberrechte des Anbieters vorbehalten.
  2. Soweit Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen dem Urheberrecht / Copyright unterliegen, dürfen sie nicht, auch nicht teil- oder auszugsweise, veröffentlicht, anderen zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise genutzt oder veröffentlicht werden.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die auf den Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen enthaltenen Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen.

§15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung des Kunden der Sitz des Anbieters in Griesheim bei Darmstadt.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Der ausschließliche Gerichtsstand ist Darmstadt in der Bundesrepublik Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann ist. Der Anbieter ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Der deutsche Vertragstext dieser AGB und ihrer Bestandteile besitzt im Zweifelsfall Vorrang gegenüber Übersetzungen in anderen Sprachen.
  4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen.